gid - gewerbe und industrie dietlikon
Wie oft denken wir: Das ist doch richtig so, das darf man doch, das machen alle; und wie oft haben Sie sich schon getäuscht? Recht ist manchmal schwieriger und komplexer, als man denkt. Aus diesem Grund scheint es wichtig, sich wenigstens in den Dingen, die uns direkt betreffen, etwas auszukennen – oder zumindest zu wissen, wo man nachschauen oder wen man fragen kann. Juristin und gid-Redaktionsmitglied Christa Müller hat wiederum ein Häppchen zum Recht angeschnitten.
Wir wünschen Ihnen gute Unterhaltung bei unserem Ausflug in die Welt des Rechtes – und selbstverständlich viel Glück!
G Nur für den privaten Eigengebrauch
K Ein solches Foto darf ohne weiteres auch auf Social Media veröffentlicht werden
Z Der beleuchtete Eiffelturm darf überhaupt nicht fotografiert werden
I Die Idee ist geschützt
U Die Idee ist nicht geschützt
E Nur die Präsentationsunterlagen zur Idee können eventuell geschützt sein
L Das Foto ist nicht geschützt
S Das Foto ist 50 Jahre seit dem Knipsen geschützt
T Das Foto ist 70 Jahre seit dem Knipsen geschützt
T Das Urheberrecht am Layout gehört Ihnen: Sie haben dafür bezahlt
E Das Urheberrecht am Layout gehört dem Webdesigner: Er hat das Werk geschaffen
A Webseiten sind nie geschützt – das ist Werbung!
T Das ist erlaubt, denn Currywurst hat keinen künstlerischen Aspekt
H Das ist nicht erlaubt, weil man Essen generell nicht fotografieren und posten darf
U Das ist nicht erlaubt, weil Currywurst etwas Besonderes ist
Z Das Urheberrecht gilt für alle
R Das Urheberrecht gilt nur für Privatpersonen
E Das Urheberrecht gilt nur für Unternehmen
Dienstag, 10. Dezember 2024, 23.59 Uhr
Der gid gewerbe und industrie dietlikon wünscht Ihnen viel Glück!
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